Häufige Fragen
Alles, was Sie wissen müssen
Was kostet ein KFZ-Gutachten?
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Bei Eigenaufträgen (z.B. Wertgutachten) erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die Kosten variieren je nach Umfang und Fahrzeugtyp.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
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In der Regel können wir innerhalb von 24 Stunden einen Termin vor Ort vereinbaren. In dringenden Fällen ist auch eine Begutachtung am selben Tag möglich. Wir sind deutschlandweit für Sie verfügbar.
Wann brauche ich ein Gutachten nach einem Unfall?
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Ein Gutachten ist empfehlenswert bei Schäden ab ca. 1.000 Euro und besonders wichtig, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind. Es sichert Ihre Ansprüche ab und dokumentiert alle Schäden professionell für die Versicherung.
Wie lange dauert die Gutachten-Erstellung?
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Nach der Vor-Ort-Besichtigung erhalten Sie Ihr vollständiges, rechtssicheres Gutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden sowohl digital als auch per Post zugesendet.
Sind Ihre Gutachten gerichtsverwertbar?
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Ja, unsere Gutachten erfüllen alle rechtlichen Anforderungen und werden von Gerichten und Versicherungen vollständig anerkannt. Unsere Gutachter verfügen über langjährige Erfahrung und entsprechende fachliche Qualifikationen.
Wo sind Sie tätig? Kommen Sie auch zu mir?
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Wir sind deutschlandweit tätig und kommen direkt zu Ihnen vor Ort – egal ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt. Sie müssen nirgendwo hinfahren, wir erledigen die Begutachtung dort, wo Ihr Fahrzeug steht.
Kann ich auch bei selbstverschuldetem Unfall ein Gutachten beauftragen?
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Ja, Sie können auch bei Eigenschäden ein Gutachten beauftragen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst, erhalten aber eine unabhängige Bewertung des Schadens. Dies ist besonders sinnvoll bei höherwertigen Fahrzeugen oder wenn Sie eine faire Regulierung mit Ihrer Versicherung sicherstellen möchten.
Was ist der Unterschied zwischen Reparatur und Wiederbeschaffungswert?
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Der Reparaturwert umfasst die Kosten für die vollständige Instandsetzung Ihres Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert) zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert aus.
Was ist der merkantile Minderwert?
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Der merkantile Minderwert ist die Wertminderung, die Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur erleidet. Ein Unfallfahrzeug ist beim Wiederverkauf weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Wertverlust steht Ihnen als Geschädigtem zu und wird in unserem Gutachten berechnet und berücksichtigt.
Brauche ich einen Anwalt für die Schadensregulierung?
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In vielen Fällen ist ein Anwalt nicht erforderlich. Unser Gutachten bildet die rechtssichere Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung. Bei komplexen Fällen, unklaren Haftungsfragen oder wenn die Versicherung nicht zahlen möchte, empfehlen wir jedoch die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Die Kosten dafür trägt bei unverschuldeten Unfällen ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Welche Unterlagen benötige ich für die Begutachtung?
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Für die Begutachtung benötigen Sie: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (falls vorhanden), Unfallprotokoll oder Schadensanzeige, und ggf. vorhandene Reparaturbelege oder frühere Gutachten. Falls Unterlagen fehlen, ist das kein Problem – wir helfen Ihnen gerne weiter.